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Seit 1990

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Die Sozialallmende

Ein Modell zur wirtschaftlichen Nutzung eines

ideellen Gemeingutes

 

Autor: Gerhard Hein, Hamburg

Mitglied im Europaklub e.V. und in der Initiative Bürger für Europa

 

Als Sozialallmende wird das wertvollste und

zugleich unbezahlbare ideelle Gemeingut aller Menschen bezeichnet, die Menschwürde.

 

Die Sozialallmende ist virtueller Natur und

spätestens seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 19.12.1948 und der darauf folgenden UN-Pakte sowie auf Grund von verfassungsrechtlichen Normen (z.B. im

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland)

bereits existent. Ihre Nutzung ist deshalb einklagbar.

 

Die Sozialallmende ist – ähnlich wie eine im Gemeinbesitz befindliche unbewegliche Fläche

(= Allmende, z.B. eine Weidefläche, ein Wald, ein Teich usw.) - ständig vorhanden. Demgemäß hat sie einen Wert, der sich im Rahmen von bestimmten Regeln von und für die Allgemeinheit nutzen läßt.

 

Der ideelle und finanzielle Wert der Sozialallmende ergibt sich daraus, dass dieses Gemeingut durch soziale und gemeinnützige Arbeit (wieder) hergestellt und ständig gepflegt und gesichert werden muß. Diese Art von Arbeit ist produktiv und menschenwürdiges Dasein ihr Produktionsziel.

 

Mithin ist der finanzielle Wert der Sozialallmende identisch mit dem Wert der Produktionskosten.

 

Dieser Wert wird mit Hilfe des Instruments der gesetzlich geregelten Sozialen Wertschöpfung

aktiviert und zur Finanzierung der sozialen und gemeinnützigen Produktion genutzt.

 

Da das Gemeingut Menschenwürde seinem Wesen nach unbezahlbar und nicht käuflich ist, kann mit ihm auch nicht gehandelt werden. Das Instrument des Marktes ist deshalb für die Wertschöpfung untauglich

 

Nutznießer der Sozialallmende sind

1.    die Allgemeinheit, weil ihre Bedürfnisse nach einem menschenwürdigen Dasein befriedigt werden, und

2.    die gesetzlich anerkannten gemeinnützigen Institutionen, weil die Personal- und Sachkosten ihrer Arbeit für die Allgemeinheit bedarfsgerecht durch die Soziale Wertschöpfung finanziert wird.

3.    die Marktwirtschaft, weil die Mittel aus der Sozialen Wertschöpfung im Zuge der Umsetzung der sozialen und gemeinnützigen Ziele in den Wirtschaftskreislauf gelangen.

 

Was im einzelnen alles zu einem menschenwürdigen Dasein zählt und führen soll, muß gesetzlich festgelegt werden. Generell sind es Maßnahmen und Projekte bezüglich Daseinsvorsorge, Infrastruktur, soziale Hilfe, Sicherheit, Sozialversicherung, Gesundheit, Bildung und Wissenschaft, Familienförderung, Arbeitsbeschaffung, Klima-, Umwelt- und Denkmalschutz, Völkerverständigung und etliches mehr.

 

Zu den gesetzlich anerkannten gemeinnützigen Institutionen gehören zum Beispiel staatliche und kommunale Behörden, öffentlich-rechtliche Körperschaften, bestimmte Vereine und dergl.. Sie sind die legitimierten Vertreter der Allgemeinheit für die Planung und Umsetzung der Zielsetzungen.

 

Bei der Nutzung der Sozialallmende gelten gesetzliche Rechte und Pflichten, wobei der Einhaltung der Pflichten im Hinblick auf die Gefahren einer Übernutzung eine besondere Bedeutung zukommt. Die Sozialallmende dient der an Bedarf und Gemeinwohl orientierten Nutzung zur Erzielung menschenwürdigen Daseins.

 

Sie dient nicht der Gewinnerzielung und Kapitalbildung.

 

Eine Kapitalbildung zur Ermöglichung von Investitionen in die sozialen Maßnahmen und Projekte ist überflüssig, weil die Finanzmittel von der Sozialallmende in voller Höhe jeweils bedarfsgerecht und zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden.

 

Schrifttum:

Anders, Klaus E. (2007): Über die Vielseitigkeit von Systemtheorien

In grkg Grundlagenstudien in Kybernetik und Geisteswissenschaft

Band 48 (Heft 2), 2007, S. 51 – 57

Hein, Gerhard (2008): Ein dualistisches Wirtschaftssystem für die EU?

In grkg Band 49 (Heft 3), 2008, S. 156 -157

Hein, Gerhard (2008): Die Sozialallmende

In grkg Band 49 (Heft 4), 2008, S. 204-205

Hein, Gerhard: Div. Veröffentlichungen im Internet unter

www.stiftung-europaverstaendigung.de

 

(Stand: 28.10.2008, Schrifttum aktualisiert am 21.12.2008) )

 

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