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www.stiftung-europaverstaendigung.de |
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Die
Sozialallmende Ein Modell zur wirtschaftlichen
Nutzung eines ideellen Gemeingutes Autor: Gerhard Hein, Hamburg Mitglied im Europaklub e.V. und in
der Initiative Bürger für Europa Als Sozialallmende wird das wertvollste und zugleich unbezahlbare ideelle
Gemeingut aller Menschen bezeichnet,
die Menschwürde. Die Sozialallmende ist virtueller Natur und spätestens seit der Allgemeinen Erklärung der
Menschenrechte vom 19.12.1948 und der darauf folgenden UN-Pakte sowie auf
Grund von verfassungsrechtlichen Normen (z.B. im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland) bereits existent. Ihre Nutzung ist deshalb einklagbar. Die Sozialallmende ist – ähnlich wie eine im
Gemeinbesitz befindliche unbewegliche Fläche (= Allmende, z.B. eine Weidefläche, ein Wald, ein Teich
usw.) - ständig vorhanden. Demgemäß hat sie einen Wert, der sich im Rahmen
von bestimmten Regeln von und für die Allgemeinheit nutzen läßt. Der ideelle und finanzielle Wert der Sozialallmende ergibt
sich daraus, dass dieses Gemeingut durch soziale und gemeinnützige Arbeit
(wieder) hergestellt und ständig gepflegt und gesichert werden muß. Diese Art von Arbeit ist produktiv und
menschenwürdiges Dasein ihr Produktionsziel. Mithin ist der finanzielle Wert der Sozialallmende
identisch mit dem Wert der Produktionskosten. Dieser Wert wird mit Hilfe des Instruments der gesetzlich
geregelten Sozialen Wertschöpfung aktiviert und zur Finanzierung der sozialen und
gemeinnützigen Produktion genutzt. Da das Gemeingut Menschenwürde seinem Wesen nach unbezahlbar
und nicht käuflich ist, kann mit ihm auch nicht gehandelt werden. Das
Instrument des Marktes ist deshalb für die Wertschöpfung untauglich Nutznießer der Sozialallmende sind 1.
die Allgemeinheit, weil ihre Bedürfnisse nach einem menschenwürdigen Dasein
befriedigt werden, und 2.
die gesetzlich anerkannten gemeinnützigen Institutionen, weil die
Personal- und Sachkosten ihrer Arbeit für die Allgemeinheit bedarfsgerecht
durch die Soziale Wertschöpfung
finanziert wird. 3.
die Marktwirtschaft, weil die Mittel aus der Sozialen Wertschöpfung im Zuge der Umsetzung der sozialen und
gemeinnützigen Ziele in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Was im einzelnen alles zu einem
menschenwürdigen Dasein zählt und führen soll, muß
gesetzlich festgelegt werden. Generell sind es Maßnahmen und Projekte
bezüglich Daseinsvorsorge, Infrastruktur, soziale Hilfe, Sicherheit,
Sozialversicherung, Gesundheit, Bildung und Wissenschaft, Familienförderung,
Arbeitsbeschaffung, Klima-, Umwelt- und Denkmalschutz, Völkerverständigung
und etliches mehr. Zu den gesetzlich anerkannten gemeinnützigen Institutionen
gehören zum Beispiel staatliche und kommunale Behörden, öffentlich-rechtliche
Körperschaften, bestimmte Vereine und dergl.. Sie
sind die legitimierten Vertreter der Allgemeinheit für die Planung und
Umsetzung der Zielsetzungen. Bei der Nutzung der Sozialallmende gelten gesetzliche
Rechte und Pflichten, wobei der Einhaltung der Pflichten im Hinblick auf die
Gefahren einer Übernutzung eine besondere Bedeutung zukommt. Die Sozialallmende dient der an
Bedarf und Gemeinwohl orientierten Nutzung zur Erzielung menschenwürdigen
Daseins. Sie dient nicht der Gewinnerzielung und Kapitalbildung. Eine Kapitalbildung zur Ermöglichung von Investitionen in
die sozialen Maßnahmen und Projekte ist überflüssig, weil die Finanzmittel
von der Sozialallmende in voller Höhe jeweils bedarfsgerecht und
zweckgebunden zur Verfügung gestellt werden. Schrifttum: Anders, Klaus E. (2007): Über die
Vielseitigkeit von Systemtheorien In
grkg Grundlagenstudien in Kybernetik und Geisteswissenschaft Band
48 (Heft 2), 2007, S. 51 – 57 Hein, Gerhard (2008): Ein
dualistisches Wirtschaftssystem für die EU? In
grkg Band 49 (Heft 3), 2008, S. 156 -157 Hein, Gerhard (2008): Die
Sozialallmende In
grkg Band 49 (Heft 4), 2008, S. 204-205 Hein, Gerhard: Div.
Veröffentlichungen im Internet unter www.stiftung-europaverstaendigung.de (Stand:
28.10.2008, Schrifttum aktualisiert am 21.12.2008) ) |
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