Gemeingüter: Motor für Wirtschaft und Gesellschaft in der EU.

 Überlegungen und Thesen zum Ausgleich zwischen privatwirtschaftlichen und gemeinwirtschaftlichen Interessen.

Autor: Gerhard Hein, Hamburg:

 

1. Gemeingüter

 können durch gemeinnütziges Handeln hergestellt werden.

 

2. Herstellung und lfd. Unterhaltung

 der Gemeingüter

können aus der Sozialallmende finanziert werden.

 

3. Gemeingüter

 sind wie nachwachsende Ressourcen,

die der Allgemeinheit für eine kostenlose Nutzung zur Verfügung stehen.

 

4. Gemeingüter

 brauchen einen rechtlichen Rahmen !

 

Gesetze betreffend die Aktiengesellschaft, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und solche Gesetze, die den Schutz des geistigen Eigentums betreffen, sind Meilensteine für die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft geworden.

 

Die Entwicklung steht nicht still. Es ist an der Zeit, mit den Gemeingütern einen weiteren Meilenstein zu schaffen.

 

Gemeingüter, damit sind  Wirtschaftsgüter gemeint, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum

der Bürger befinden, bieten viele innovative Möglichkeiten und Chancen für eine sinnvolle Nutzung.

Es gibt Gemeingüter, die von Natur aus vorhanden sind, wie zum Beispiel Almwiesen. Doch es gibt auch Gemeingüter, die sich schaffen lassen, wie zum Beispiel das öffentliche Eigentum an Straßen, Schulen, Infrastruktur und weitere Einrichtungen.

 

Um Gemeingüter innovativ im Interesse der Allgemeinheit nutzen zu können, müssen für sie rechtliche Bestimmungen mit Verfassungsrang und öffentlichem Gemeingutregister geschaffen werden. Vorgeschlagen wird hiermit ein

 

Gesetz betreffend

die Schaffung, den Erhalt, den Schutz und die Nutzung von Gemeingut.

(Gemeingüter-Grundgesetz)

 

Gemeingüter haben hinsichtlich ihrer Bedeutung den gleichen Rang wie Privateigentum. Für beide Rechts- und Eigentumsformen ist Platz in unserer Gesellschaftsordnung. „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ (Artikel 14 Grundgesetz).

 

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01.03.2010 10:22

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