Gemeingüter:
Motor für Wirtschaft und Gesellschaft in der EU.
Überlegungen
und Thesen zum Ausgleich zwischen privatwirtschaftlichen und
gemeinwirtschaftlichen Interessen.
Autor: Gerhard Hein,
Hamburg:
1.
Gemeingüter
können durch gemeinnütziges Handeln hergestellt
werden.
2.
Herstellung und lfd. Unterhaltung
der Gemeingüter
können aus der Sozialallmende
finanziert werden.
3. Gemeingüter
sind wie nachwachsende
Ressourcen,
die der Allgemeinheit für
eine kostenlose Nutzung zur Verfügung stehen.
4. Gemeingüter
brauchen einen rechtlichen Rahmen !
Gesetze betreffend die Aktiengesellschaft, Gesellschaften
mit beschränkter Haftung und solche Gesetze, die den Schutz des geistigen
Eigentums betreffen, sind Meilensteine für die Entwicklung von Wirtschaft und
Gesellschaft geworden.
Die Entwicklung steht
nicht still. Es ist an der Zeit, mit den Gemeingütern einen weiteren
Meilenstein zu schaffen.
Gemeingüter, damit sind
Wirtschaftsgüter gemeint, die sich im gemeinschaftlichen Eigentum
der Bürger befinden, bieten viele
innovative Möglichkeiten und Chancen für eine sinnvolle Nutzung.
Es gibt Gemeingüter, die von Natur aus vorhanden sind, wie
zum Beispiel Almwiesen. Doch es gibt auch Gemeingüter, die sich schaffen
lassen, wie zum Beispiel das öffentliche Eigentum an Straßen, Schulen,
Infrastruktur und weitere Einrichtungen.
Um Gemeingüter innovativ im Interesse der Allgemeinheit
nutzen zu können, müssen für sie rechtliche Bestimmungen mit Verfassungsrang
und öffentlichem Gemeingutregister geschaffen werden. Vorgeschlagen wird
hiermit ein
Gesetz betreffend
die Schaffung, den Erhalt, den Schutz und die Nutzung von Gemeingut.
(Gemeingüter-Grundgesetz)
Gemeingüter haben hinsichtlich ihrer Bedeutung den gleichen Rang wie Privateigentum.
Für beide Rechts- und Eigentumsformen ist Platz in unserer
Gesellschaftsordnung. „Eigentum
verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
(Artikel 14 Grundgesetz).
01.03.2010 10:22