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www.stiftung-europaverstaendigung.de |
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Überlegungen
zur Finanzierungsreform der Armutsbekämpfung Auf
den Wert der Menschenwürde bauen
Auf
der Internetseite von T-Online, vermutlich ähnlich auch in vielen anderen
Medien, war am 03.06. 2007 unter der Überschrift „Angriff der
Hedge-Fonds-Klone“ die folgende Meldung zu lesen: „Für
rund 80 Millionen Dollar ging Marilyn Monroe vergangene Woche an den
Hedge-Fonds-Manager Steven Cohen. Den Rekordpreis soll der eifrige
Kunstsammler laut Berichten für das Andy-Warhol-Bild „Turquoise Marilyn“
gezahlt haben. Einschränken muß sich der Gründer von SAC Capital Advisors
deshalb aber kaum: 2006 nahm Cohen 900 Millionen Dollar mit nach Hause. Damit
gehört er noch nicht einmal zu den Spitzenverdienern der Branche. Der Titel
gehört laut Investorenmagazin „Alpha“ James Simons, Gründer von Renaissance
Technologies, mit einem Jahresgehalt von 1,7 Milliarden Dollar.“
Der Verkäufer hat seine Vorstellung vom Wert des
Marilyn-Monroe-Bildes, ein Kunsterzeugnis mit hohem Aufmerksamkeitswert, zu
Geld gemacht. Bekanntlich werden viele geistige Erzeugnisse hergestellt, um
sie anschließend finanziell verwerten zu können. Dadurch werden Ideen zu
Wirtschaftsgütern. Denken wir an den Handel mit Marken (Warenzeichen),
Erfindungen (Patente) und Wertpapieren. Diese
Beispiele zeigen, dass sich ideelle (= gedachte) Werte grundsätzlich
erfolgreich in finanzielle Werte umsetzen lassen, sofern hierfür geeignete
Methoden zur Verfügung stehen.
Es gibt nämlich auch Ideen, die nicht für den Handel
bestimmt sind. So die Menschenwürde. Sie ist gemäß Grundgesetz der oberste
Wert, ein Grundwert. Aus ihr sind die Grundrechte (Gleichheit vor dem Gesetz
u.a.) und weitere rechtliche Vorgaben (Bildung, Sozialstaatlichkeit u.a.)
abgeleitet.
Menschenwürde kann nicht erworben werden. Sie hat jeder Mensch von
Natur aus bzw. von Rechts wegen. Mit der Menschenwürde haben sämtliche Menschen zugleich einen Wert, einen
ideellen, einen gedachten Wert. Durch
die Anwendung von gesellschaftlich anerkannten Regeln, die noch zu schaffen
wären, ließe sich auch der Ideelle Wert der Menschenwürde in einen
finanziellen Wert umsetzen!
Wir können uns das so vorstellen, dass sich die Summe der Werte in
einem riesigen Pool befindet, aus dem bei gemeinnützigem Bedarf geschöpft
werden kann.
Verfügbar gemacht werden müsste das Geld durch die Methode der
sozialen (= gemeinnützigen) Wertschöpfung. Marktwirtschaftliche Regeln wären
dazu ungeeignet, denn Menschenwürde ist keine Handelsware, es sei denn, sie
wird mit kriminellen Methoden (Entführung, Lösegeld-Erpressung usw.) zur Ware
gemacht! Das bedeutet, dass für die soziale Wertschöpfung gesetzliche Regeln
zu schaffen sind.
Bei Wirtschaftsgütern wird der höchstmögliche Schöpfwert auf dem Markt
ausgehandelt. Der ergibt sich unter Berücksichtigung von Angebot und
Nachfrage und wird auf diese Weise in seiner Höhe begrenzt (Prinzip der
Gewinnmaximierung). Bei
einer sozialen Wertschöpfung dagegen müsste sich der höchstmögliche Schöpfwert unter Berücksichtigung
des Gemeinwohls nach dem tatsächlichen Bedarf und den gesetzlichen
Obergrenzen richten (Prinzip der Sozialmaximierung). Der
grundgesetzliche Auftrag, die Menschenwürde zu achten und zu schützen, löst
Handlungsbedarf aus. Er ist der Gestaltungsauftrag an Politik und Gesellschaft,
dauerhafte Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben zu schaffen. Der
Auftrag ließe sich deshalb auch als Produktionsauftrag zur Herstellung
sozialer Verhältnisse verstehen.
Produzenten wären in diesem Sinne die staatlichen, kommunalen,
öffentlich-rechtlichen und sonstigen gemeinnützigen Institutionen. Sie hätten
mit ihrer Arbeit die Grundrechte und weitere gesetzliche Vorgaben (z. B. in
Bereichen wie Sozialhilfe, Bildung, Gesundheit, Arbeitsbeschaffung,
Völkerverständigung usw.) im Interesse ihrer „Kundschaft“ und des Gemeinwohls
umzusetzen und zu sichern. Mit Kundschaft sind die Allgemeinheit bzw. alle
Menschen in unserem Staat gemeint.
Die benötigten finanziellen Mittel für die Produktion der vorgenannten
sozialen und gemeinnützigen Angebote könnten durch soziale Wertschöpfung
bereit gestellt werden. Das ist ein rein organisatorisches Problem, welches
sich lösen ließe.
Dazu halte ich es für dringend erforderlich, ein verständliches,
überschaubares und leicht anwendbares Modell der sozialen Wertschöpfung zu
schaffen und seine Anwendung durch Gesetz zu ermöglichen.
Die Finanzierung von Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und anderen
Projekten für das Gemeinwohl muß also nicht zwangsläufig abhängig sein von
marktwirtschaftlich hervorgebrachten Steuern und Spenden. Mit der Einführung
der sozialen Wertschöpfung gäbe es eine zuverlässigere und beständigere
Geldquelle als den Markt mit seinen Schwankungen und Unwägbarkeiten. Soziale
Wertschöpfung der beschriebenen Art nützt auch dem Markt. Auf
Marktwirtschaft kann nicht verzichtet werden. Doch mit der gegenwärtig
verfolgten politischen Linie, die Finanzierungsprobleme bei der Durchführung
von gemeinnützigen Maßnahmen allein mit marktwirtschaftlichen Methoden
lösen zu wollen, können die sozialen Defizite erwiesenermaßen nicht beseitigt
werden.
Deshalb brauchen wir in einer Volkswirtschaft nebeneinander zwei
Wertschöpfungsmethoden, die sich gegenseitig ergänzen und nützen. Auf zwei
Beinen steht man sicherer als auf einem. Die
Finanzierung sozialen und gemeinnützigen Handelns aus christlicher Sicht Wertschöpfung -
Monopol der Wirtschaft? Funktionsmodell
Fürsorgewirtschaft Autor: Gerhard Hein _____________________________________________________________ (Stand:
17.11..2007, aktualisiert am 03.02.2008)) |
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