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Überlegungen zur Finanzierungsreform der Armutsbekämpfung

 

Auf den Wert der Menschenwürde bauen

 

   Auf der Internetseite von T-Online, vermutlich ähnlich auch in vielen anderen Medien, war am 03.06. 2007 unter der Überschrift „Angriff der Hedge-Fonds-Klone“ die folgende Meldung zu lesen:

 

   „Für rund 80 Millionen Dollar ging Marilyn Monroe vergangene Woche an den Hedge-Fonds-Manager Steven Cohen. Den Rekordpreis soll der eifrige Kunstsammler laut Berichten für das Andy-Warhol-Bild „Turquoise Marilyn“ gezahlt haben. Einschränken muß sich der Gründer von SAC Capital Advisors deshalb aber kaum: 2006 nahm Cohen 900 Millionen Dollar mit nach Hause. Damit gehört er noch nicht einmal zu den Spitzenverdienern der Branche. Der Titel gehört laut Investorenmagazin „Alpha“ James Simons, Gründer von Renaissance Technologies, mit einem Jahresgehalt von 1,7 Milliarden Dollar.“

 

     Der Verkäufer hat seine Vorstellung vom Wert des Marilyn-Monroe-Bildes, ein Kunsterzeugnis mit hohem Aufmerksamkeitswert, zu Geld gemacht. Bekanntlich werden viele geistige Erzeugnisse hergestellt, um sie anschließend finanziell verwerten zu können. Dadurch werden Ideen zu Wirtschaftsgütern. Denken wir an den Handel mit Marken (Warenzeichen), Erfindungen (Patente) und Wertpapieren.

 

    Diese Beispiele zeigen, dass sich ideelle (= gedachte) Werte grundsätzlich erfolgreich in finanzielle Werte umsetzen lassen, sofern hierfür geeignete Methoden zur Verfügung stehen.

 

    Es gibt nämlich auch Ideen, die nicht für den Handel bestimmt sind. So die Menschenwürde. Sie ist gemäß Grundgesetz der oberste Wert, ein Grundwert. Aus ihr sind die Grundrechte (Gleichheit vor dem Gesetz u.a.) und weitere rechtliche Vorgaben (Bildung, Sozialstaatlichkeit u.a.) abgeleitet.

 

    Menschenwürde kann nicht erworben werden. Sie hat jeder Mensch von Natur aus bzw. von Rechts wegen. Mit der Menschenwürde haben sämtliche  Menschen zugleich einen Wert, einen ideellen, einen gedachten Wert.

 

    Durch die Anwendung von gesellschaftlich anerkannten Regeln, die noch zu schaffen wären, ließe sich auch der Ideelle Wert der Menschenwürde in einen finanziellen Wert umsetzen!

 

    Wir können uns das so vorstellen, dass sich die Summe der Werte in einem riesigen Pool befindet, aus dem bei gemeinnützigem Bedarf geschöpft werden kann.

 

    Verfügbar gemacht werden müsste das Geld durch die Methode der sozialen (= gemeinnützigen) Wertschöpfung. Marktwirtschaftliche Regeln wären dazu ungeeignet, denn Menschenwürde ist keine Handelsware, es sei denn, sie wird mit kriminellen Methoden (Entführung, Lösegeld-Erpressung usw.) zur Ware gemacht! Das bedeutet, dass für die soziale Wertschöpfung gesetzliche Regeln zu schaffen sind. 

 

    Bei Wirtschaftsgütern wird der höchstmögliche Schöpfwert auf dem Markt ausgehandelt. Der ergibt sich unter Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage und wird auf diese Weise in seiner Höhe begrenzt (Prinzip der Gewinnmaximierung).

 

   Bei einer sozialen Wertschöpfung dagegen müsste  sich der höchstmögliche Schöpfwert unter Berücksichtigung des Gemeinwohls nach dem tatsächlichen Bedarf und den gesetzlichen Obergrenzen richten (Prinzip der Sozialmaximierung).

 

   Der grundgesetzliche Auftrag, die Menschenwürde zu achten und zu schützen, löst Handlungsbedarf aus. Er ist der Gestaltungsauftrag an Politik und Gesellschaft, dauerhafte Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben zu schaffen. Der Auftrag ließe sich deshalb auch als Produktionsauftrag zur Herstellung sozialer Verhältnisse verstehen.

 

    Produzenten wären in diesem Sinne die staatlichen, kommunalen, öffentlich-rechtlichen und sonstigen gemeinnützigen Institutionen. Sie hätten mit ihrer Arbeit die Grundrechte und weitere gesetzliche Vorgaben (z. B. in Bereichen wie Sozialhilfe, Bildung, Gesundheit, Arbeitsbeschaffung, Völkerverständigung usw.) im Interesse ihrer „Kundschaft“ und des Gemeinwohls umzusetzen und zu sichern. Mit Kundschaft sind die Allgemeinheit bzw. alle Menschen in unserem Staat gemeint.

 

    Die benötigten finanziellen Mittel für die Produktion der vorgenannten sozialen und gemeinnützigen Angebote könnten durch soziale Wertschöpfung bereit gestellt werden. Das ist ein rein organisatorisches Problem, welches sich lösen ließe.

 

    Dazu halte ich es für dringend erforderlich, ein verständliches, überschaubares und leicht anwendbares Modell der sozialen Wertschöpfung zu schaffen und seine Anwendung durch Gesetz zu ermöglichen.

 

    Die Finanzierung von Maßnahmen zur Armutsbekämpfung und anderen Projekten für das Gemeinwohl muß also nicht zwangsläufig abhängig sein von marktwirtschaftlich hervorgebrachten Steuern und Spenden. Mit der Einführung der sozialen Wertschöpfung gäbe es eine zuverlässigere und beständigere Geldquelle als den Markt mit seinen Schwankungen und Unwägbarkeiten. 

 

   Soziale Wertschöpfung der beschriebenen Art nützt auch dem Markt. 

 

   Auf Marktwirtschaft kann nicht verzichtet werden. Doch mit der gegenwärtig verfolgten politischen Linie, die Finanzierungsprobleme bei der Durchführung von gemeinnützigen Maßnahmen allein mit marktwirtschaftlichen Methoden lösen zu wollen, können die sozialen Defizite erwiesenermaßen nicht beseitigt werden.

 

     Deshalb brauchen wir in einer Volkswirtschaft nebeneinander zwei Wertschöpfungsmethoden, die sich gegenseitig ergänzen und nützen. Auf zwei Beinen steht man sicherer als auf einem.

 

Die Finanzierung sozialen und gemeinnützigen Handelns aus christlicher Sicht

 

Wertschöpfung - Monopol der Wirtschaft?

 

Funktionsmodell Fürsorgewirtschaft

 

Synergien

 

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Autor: Gerhard Hein

 

 

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Weitere Artikel und Impressum

(Stand: 17.11..2007, aktualisiert am 03.02.2008))

 

 

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