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Warum müssen wir überhaupt
Steuern zahlen? Im
Gegensatz zur marktabhängigen STEUERSCHÖPFUNG und Umverteilung ermöglicht die
direkte SOZIALE WERTSCHÖPFUNG eine
bedarfsgerechte Finanzierung des sozialen und gemeinnützigen Sektors. Denkansätze
zur Steuerreform in der EU. Von
Gerhard Hein, Hamburg Stellen Sie sich bitte die
gegenwärtige Situation vor: Steuern werden auf das auf
den diversen Märkten verdiente Geld berechnet. Die verschiedenen Steuerarten
(Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer, diverse Verbrauchssteuern usw.,
entsprechend auch die Sozialbeiträge) wandern in die Geldtöpfe der
öffentlichen Haushalte (Staat, Kommunen, Rentenversicherung,
Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegekassen usw.). Die Summen, die in diesen
Geldtöpfen landen, haben alle eine gesetzliche Grundlage. Aus den Geldtöpfen
werden sie zur Finanzierung der von den Parlamenten beschlossenen sozialen
und gemeinnützigen Maßnahmen und Projekte umverteilt. Diese Verfahrensweise zur
Steuerschöpfung wirft Fragen auf: ·
Ist es angesichts unserer
neuzeitlichen verwaltungstechnischen Möglichkeiten nicht überholt, wenn das
Aufkommen an Steuern und Sozialbeiträgen weiterhin über den Markt
erwirtschaftet wird? ·
Könnten Wirtschaft und Arbeitnehmer
k ü n f t i g nicht von den
Steuern und dergleichen befreit werden, indem das traditionelle
Umverteilungsverfahren durch ein moderneres, gleichfalls gesetzliches Verfahren zur Steuerschöpfung
(„Soziale Wertschöpfung“) ersetzt wird? Die Fragen sind aus meiner
Sicht eindeutig mit JA zu beantworten. Sie sollten öffentlich diskutiert
werden. Begründung: In unserem Staate haben
wir es gegenwärtig im Hinblick auf die
Finanzierung der vorgenannten öffentlichen Aufgaben mit drei wie
Kettenglieder voneinander abhängigen Gruppen von Menschen zu tun: 1.
die Gruppe der vom Markt abhängigen Wertschöpfer der Steuern und Sozialbeiträge, 2.
die Gruppe der von den Wertschöpfern abhängigen Umverteiler bzw. Kümmerer (staatliche und kommunale Behörden,
gemeinnützige Institutionen) , sowie 3.
die Gruppe der von den Umverteilern und Kümmerern abhängigen drei Kategorien von Wertverbrauchern bzw. Leistungsempfängern.
Sie lassen sich nach Leistungsarten
unterscheiden: ·
Eigenleistungen (Personal- und Sachkosten der Umverteiler/Kümmerer), ·
Soziale Leistungen an bedürftige Personen, ·
Gemeinnützige Leistungen an die Allgemeinheit. Für den heutigen
Wertschöpfer ist der Markt das einzige Instrument zum Gelderwerb sowohl für den
eigenen Bedarf (Existenzsicherung, Vermögen, Investitionen und dergl.), als
auch anteilig für den öffentlichen Bedarf (Steuern und Sozialbeiträge). Der Staat als die
Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger u n d
seine Untergruppe der
Wertschöpfer haben ein gemeinsames Ziel und Interesse: eine möglichst hohe
Wertschöpfung! Das, was sich unser Staat
an finanziellem Aufwand für soziales und gemeinnütziges Engagement leisten
will und kann, wird seit eh und je im voraus kalkuliert und in den
gesetzlichen Haushalts- und Wirtschaftsplänen veröffentlicht. Daran braucht
sich grundsätzlich nichts zu ändern. Ändern ließe sich jedoch das verwaltungstechnische Verfahren zur
Steuerschöpfung: 1.
Weil die Kosten für die sozialen und gemeinnützigen Aufgaben nicht mehr
zwangsläufig auf dem Markt erwirtschaftet werden müssen, müsste für sie ein
eigenes Steuerschöpfungsverfahren auf der Grundlage von gesetzlichen Vorgaben
entwickelt werden („Soziale Wertschöpfung“). 2.
In diesem Sinne sollten staatliche und kommunale Behörden sowie bestimmte
gemeinnützige Institutionen – also die Gruppe der Umverteiler
bzw. Kümmerer - zu direkten Wertschöpfern
mit gesetzlichen Vorgaben umfunktioniert werden. Gehen
wir von der Annahme aus, dass der gegenwärtige Leistungsumfang für den
sozialen und gemeinnützigen Sektor beibehalten wird, so wird daraus deutlich,
dass es im Prinzip völlig unerheblich ist, ob die benötigte Geldmenge durch
das Verfahren „marktwirtschaftliche Wertschöpfung“, oder ob sie
durch das Verfahren „Soziale Wertschöpfung“ beschafft wird. Geld
entsteht niemals von selbst, sondern immer nur durch die Anwendung eines
gesellschaftlich allgemein anerkannten Wertschöpfungsverfahrens! Das
für den sozialen und gemeinnützigen Sektor bestimmte und dort von den
Leistungsempfängern ausgegebene Geld fließt immer zu 100% in den
Wirtschaftssektor und sorgt dort für eine stabile Binnennachfrage. Mit
anderen Worten: Die Beseitigung von Armut schafft Wirtschaftskraft. Zusammenfassend
lässt sich sagen: ·
Die Erwirtschaftung der Steuern und Sozialbeiträge auf dem Markt ist
überflüssig. ·
Das gleiche oder sogar noch bessere finanzielle Ergebnis ließe sich
viel wirksamer mit einem anderen Verfahren („Soziale
Wertschöpfung“) erzielen, welches die Wirtschaft oder die Arbeitnehmer
finanziell entlastet! ·
Denn im Gegensatz zur marktabhängigen STEUERSCHÖPFUNG und
Umverteilung ermöglicht die direkte SOZIALE WERTSCHÖPFUNG eine jederzeit bedarfsgerechte Finanzierung des
sozialen und gemeinnützigen Sektors. zu diesem Thema (Stand:
10.04.2008; zuletzt aktualisiert 27.11.2009 11:50) |
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