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SEV - Stiftung Europaverständigung e.V.

Seit 1990

für eine fortschrittliche und bürgerfreundliche Verständigungs- und Sozialinfrastruktur im „Europäischen Haus“

 


 


 

 

 

Warum

müssen wir überhaupt Steuern zahlen?

 

Im Gegensatz zur marktabhängigen STEUERSCHÖPFUNG und Umverteilung ermöglicht die direkte SOZIALE WERTSCHÖPFUNG eine  bedarfsgerechte Finanzierung des sozialen und gemeinnützigen Sektors.

 

Denkansätze zur Steuerreform in der EU.   

 

 

Von Gerhard Hein, Hamburg

 

 

Stellen Sie sich bitte die gegenwärtige Situation vor:

 

Steuern werden auf das auf den diversen Märkten verdiente Geld berechnet. Die verschiedenen Steuerarten (Einkommensteuer, Lohnsteuer, Gewerbesteuer, diverse Verbrauchssteuern usw., entsprechend auch die Sozialbeiträge) wandern in die Geldtöpfe der öffentlichen Haushalte (Staat, Kommunen, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegekassen usw.).

 

Die Summen, die in diesen Geldtöpfen landen, haben alle eine gesetzliche Grundlage. Aus den Geldtöpfen werden sie zur Finanzierung der von den Parlamenten beschlossenen sozialen und gemeinnützigen Maßnahmen und Projekte umverteilt.

 

Diese Verfahrensweise zur Steuerschöpfung wirft Fragen auf:

 

·       Ist es  angesichts unserer neuzeitlichen verwaltungstechnischen Möglichkeiten nicht überholt, wenn das Aufkommen an Steuern und Sozialbeiträgen weiterhin über den Markt erwirtschaftet wird?

 

·       Könnten Wirtschaft und Arbeitnehmer  k ü n f t i g  nicht von den Steuern und dergleichen befreit werden, indem das traditionelle Umverteilungsverfahren durch ein moderneres, gleichfalls  gesetzliches Verfahren zur Steuerschöpfung („Soziale Wertschöpfung“) ersetzt wird?

 

 

Die Fragen sind aus meiner Sicht eindeutig mit JA zu beantworten. Sie sollten öffentlich diskutiert werden.

 

 

Begründung:

 

In unserem Staate haben wir es gegenwärtig im Hinblick auf die Finanzierung der vorgenannten öffentlichen Aufgaben mit drei wie Kettenglieder voneinander abhängigen Gruppen von Menschen zu tun:

 

1.   die Gruppe der vom Markt abhängigen Wertschöpfer der Steuern und Sozialbeiträge,

 

2.   die Gruppe der von den Wertschöpfern abhängigen Umverteiler bzw. Kümmerer (staatliche und kommunale Behörden, gemeinnützige Institutionen) , sowie

 

3.   die Gruppe der von den Umverteilern und Kümmerern abhängigen drei Kategorien von Wertverbrauchern bzw. Leistungsempfängern. Sie lassen sich nach Leistungsarten  unterscheiden:

 

·       Eigenleistungen (Personal- und Sachkosten der Umverteiler/Kümmerer),

 

·       Soziale Leistungen an bedürftige Personen,

 

·       Gemeinnützige Leistungen an die Allgemeinheit.

 

 

Für den heutigen Wertschöpfer ist der Markt das einzige Instrument zum Gelderwerb sowohl für den eigenen Bedarf (Existenzsicherung, Vermögen, Investitionen und dergl.), als auch anteilig für den öffentlichen Bedarf (Steuern und Sozialbeiträge).

 

Der Staat als die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger  u n d   seine Untergruppe der Wertschöpfer haben ein gemeinsames Ziel und Interesse: eine möglichst hohe Wertschöpfung!

 

Das, was sich unser Staat an finanziellem Aufwand für soziales und gemeinnütziges Engagement leisten will und kann, wird seit eh und je im voraus kalkuliert und in den gesetzlichen Haushalts- und Wirtschaftsplänen veröffentlicht. Daran braucht sich grundsätzlich nichts zu ändern.

 

Ändern ließe sich jedoch das verwaltungstechnische Verfahren zur Steuerschöpfung:

 

1. Weil die Kosten für die sozialen und gemeinnützigen Aufgaben nicht mehr zwangsläufig auf dem Markt erwirtschaftet werden müssen, müsste für sie ein eigenes Steuerschöpfungsverfahren auf der Grundlage von gesetzlichen Vorgaben entwickelt werden („Soziale Wertschöpfung“).

 

2. In diesem Sinne sollten staatliche und kommunale Behörden sowie bestimmte gemeinnützige Institutionen – also die Gruppe der Umverteiler bzw. Kümmerer - zu direkten Wertschöpfern mit gesetzlichen Vorgaben umfunktioniert werden.

 

 

Gehen wir von der Annahme aus, dass der gegenwärtige Leistungsumfang für den sozialen und gemeinnützigen Sektor beibehalten wird, so wird daraus deutlich, dass es im Prinzip völlig unerheblich ist, ob die benötigte Geldmenge durch das Verfahren „marktwirtschaftliche Wertschöpfung“, oder ob sie durch das Verfahren „Soziale Wertschöpfung“ beschafft wird. Geld entsteht niemals von selbst, sondern immer nur durch die Anwendung eines gesellschaftlich allgemein anerkannten Wertschöpfungsverfahrens!

 

Das für den sozialen und gemeinnützigen Sektor bestimmte und dort von den Leistungsempfängern ausgegebene Geld fließt immer zu 100% in den Wirtschaftssektor und sorgt dort für eine stabile Binnennachfrage. Mit anderen Worten: Die Beseitigung von Armut schafft Wirtschaftskraft.

 

Zusammenfassend lässt sich sagen:

 

·       Die Erwirtschaftung der Steuern und Sozialbeiträge auf dem Markt ist überflüssig.

 

·       Das gleiche oder sogar noch bessere finanzielle Ergebnis ließe sich viel wirksamer mit einem anderen Verfahren („Soziale Wertschöpfung“) erzielen, welches die Wirtschaft oder die Arbeitnehmer finanziell entlastet!

 

·       Denn im Gegensatz zur marktabhängigen STEUERSCHÖPFUNG und Umverteilung ermöglicht die direkte SOZIALE WERTSCHÖPFUNG eine jederzeit  bedarfsgerechte Finanzierung des sozialen und gemeinnützigen Sektors.

 

 

 

 

 

 

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(Stand: 10.04.2008; zuletzt aktualisiert 27.11.2009 11:50)

 

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