Fürsorgewirtschaft

Im Gegensatz zur Marktwirtschaft, in der traditionell  vielfach ungeschriebene Gesetze die Funktionsweise der Wertschöpfung bestimmen, wird in der Fürsorgewirtschaft ausschließlich auf der Grundlage eines Fürsorgewirtschaftsgesetzes und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen und  Verwaltungsvorschriften gehandelt. Die Einhaltung der Vorschriften wird vom Rechnungshof überwacht.

 

Fürsorgewirtschaft darf nicht mit sozialistischer Planwirtschaft verwechselt werden. Sie kann nicht ohne Marktwirtschaft existieren und umgekehrt.

 

Fürsorgewirtschaft hat nicht Gewinnmaximierung, sondern Sozialmaximierung zum Ziel.

 

Sie zielt auf Vollbeschäftigung und sozialen Ausgleich, ermöglicht eine kostendeckende Wertschöpfung für den sozialen und gemeinnützigen Sektor des Staates und führt deshalb nicht zu einer Staatsverschuldung.

 

Inhaltlich soll das Fürsorgewirtschaftsgesetz  nicht die Tätigkeit der sozialen und gemeinnützigen Institutionen reglementieren, sondern die Art und Weise der Geldbeschaffung (Wertschöpfung) für und durch diese Tätigkeiten..

 

Anmerkung:

Das arbeits-/aufgabenteilige Dualistische Wirtschaftssystem ließe sich auch als die Fortentwicklung der Idee  von der

„Sozialen Marktwirtschaft“ verstehen.

 

Allmende.

Eine Allmende ist ein zweckbestimmtes, ggfs. auch ideelles

Gemeingut. Es befindet sich in einem wirklichen (realen) oder in einem gedachten (virtuellen) Gebiet bzw. Raum. Dort steht es den Bewohnern im Rahmen von Nutzungsregeln zur Verfügung.

Siehe Marktallmende und Sozialallmende . 

 

Soziale Sicherung / Daseinsvorsorge

Ausführungsgesetze und Rechtsverordnungen beschreiben das Tätigkeitsfeld der Fürsorgewirtschaft und damit die Abgrenzung zur Marktwirtschaft.

 

Soziale Wertschöpfung

Die Details der Technik und Vorgehensweise bei der Sozialen Wertschöpfung werden in Verwaltungsvorschriften mit gesetzlicher Grundlage beschrieben.

 

Der Wertschöpfungsprozeß spielt sich zwischen zwei Partnern ab, dem Leistungsempfänger und dem Leistungserbringer.

 

 

 

Stand: 04.11.2008                                è Weiter           è Zurück zur Startseite

 

 

Leistungsempfänger

Die Leistungsempfänger sind die Träger des Bedarfs an finanziellen Zuwendungen und/oder geldwerten Leistungen. Zuwendungen und geldwerte Leistungen sind dem Sinne nach Investitionen. Sie werden projektorientiert erbracht.

 

Der Kreis der Leistungsempfänger wird durch Rechtsverordnungen  näher bestimmt.

 

Die Leistungsempfänger gelten jeweils als Projekt. Jedes Projekt verkörpert den aktuell ermittelten Bedarf an Wertschöpfung.

 

Leistungsempfänger können sein:

Unterstützungs-/förderungsberechtigte

·       Einzelpersonen (für Sozialhilfe, Arbeitslosenunterstützung, Kindergeld, Krankheitskosten, Pflegekosten, Altersrente, ...,,)

·       Öffentliche Projekte für die Daseinsvorsorge  wie z.B. für Bildung,  Forschung, Gesundheit, Natur- und Klimaschutz, Ordnung und Sicherheit , Infrastruktur,.....

·       Gemeinnützige Projekte wie z.B. für die Völkerverständigung, Denkmalschutz, ........

·       Leistungserbringer mit ihren Personal- und Sachkosten.

 

Leistungserbringer

Die Leistungserbringer organisieren und realisieren die Wertschöpfung für den finanziellen Bedarf der Leistungsempfänger.

 

Leistungserbringer können sein:

·       Staatliche und kommunale Behörden

·       Sonstige öffentlich-rechtliche Körperschaften

·       Gemeinnützige Organisationen

 

Die zur Wertschöpfung berechtigten Leistungserbringer sind in einem öffentlichen Register, ähnlich dem Handelsregister, nachzuweisen. Sie unterliegen der Kontrolle des Rechnungshofes.

 

Wegen ihres Eigenbedarfs (Personal- und Sachkosten!) haben die Leistungserbringer eine Doppelfunktion. Sie sind, wie jedes Unternehmen der Marktwirtschaft auch, zugleich Produzent und Konsument .

 

Dualistisches Wirtschaftssystem

Zwei unterschiedliche Wertschöpfungssysteme gleichberechtigt nebeneinander in einer Volkswirtschaft

Autor: Gerhard Hein, Hamburg

 

Geldfluß

ç

 

 

 

 

 

FÜRSORGEWIRTSCHAFT

(Gesetzliche Rahmenvorschriften)

 

 

 

 

 

 

 

 

Herkömmliche Wertschöpfung

auf der

Marktallmende

 

 

 

 

 

MARKTWIRTSCHAFT

(Wettbewerbsordnung)

 

 

 

 

SOZIALE SICHERUNG / DASEINSVORSORGE

(Ausführungsvorschriften)

 

 

 

Soziale Wertschöpfung

auf der Sozialallmende

 

Leistungserbringer

(Produzent)

 

 

 

Organisation und Durchführung

der Wertschöpfung

für die sozialen und

gemeinnützigen

Maßnahmen

und Projekte

 

 

Leistungsempfänger

(Konsument)

 

 

 

Bedarfsträger

von

sozialen und

gemeinnützigen

Maßnahmen

und Projekten