Fürsorgewirtschaft Im Gegensatz zur
Marktwirtschaft, in der traditionell
vielfach ungeschriebene Gesetze die Funktionsweise der Wertschöpfung
bestimmen, wird in der Fürsorgewirtschaft ausschließlich auf der Grundlage
eines Fürsorgewirtschaftsgesetzes
und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften gehandelt. Die
Einhaltung der Vorschriften wird vom Rechnungshof überwacht. Fürsorgewirtschaft darf
nicht mit sozialistischer Planwirtschaft verwechselt werden. Sie kann nicht
ohne Marktwirtschaft existieren und umgekehrt. Fürsorgewirtschaft hat
nicht Gewinnmaximierung, sondern Sozialmaximierung zum Ziel. Sie zielt auf Vollbeschäftigung
und sozialen Ausgleich, ermöglicht eine kostendeckende Wertschöpfung für
den sozialen und gemeinnützigen Sektor des Staates und führt deshalb nicht
zu einer Staatsverschuldung. Inhaltlich soll das
Fürsorgewirtschaftsgesetz nicht die
Tätigkeit der sozialen und gemeinnützigen Institutionen reglementieren,
sondern die Art und Weise der Geldbeschaffung (Wertschöpfung) für und durch
diese Tätigkeiten.. Anmerkung: Das
arbeits-/aufgabenteilige Dualistische Wirtschaftssystem ließe sich auch als
die Fortentwicklung der Idee von der „Sozialen
Marktwirtschaft“ verstehen. Allmende. Eine Allmende ist ein
zweckbestimmtes, ggfs. auch ideelles Gemeingut. Es befindet sich in einem wirklichen (realen) oder in einem
gedachten (virtuellen) Gebiet bzw. Raum. Dort steht es den Bewohnern im
Rahmen von Nutzungsregeln zur Verfügung. Siehe Marktallmende
und Sozialallmende
. Soziale Sicherung / Daseinsvorsorge Ausführungsgesetze und
Rechtsverordnungen beschreiben das Tätigkeitsfeld der Fürsorgewirtschaft
und damit die Abgrenzung zur Marktwirtschaft. Soziale Wertschöpfung Die Details der Technik und Vorgehensweise bei der
Sozialen Wertschöpfung werden in Verwaltungsvorschriften mit gesetzlicher
Grundlage beschrieben. Der Wertschöpfungsprozeß
spielt sich zwischen zwei Partnern ab, dem Leistungsempfänger und dem
Leistungserbringer. Stand:
04.11.2008
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sind die Träger des Bedarfs an finanziellen Zuwendungen und/oder geldwerten
Leistungen. Zuwendungen und geldwerte Leistungen sind dem Sinne nach
Investitionen. Sie werden projektorientiert erbracht. Der Kreis der
Leistungsempfänger wird durch Rechtsverordnungen näher bestimmt. Die Leistungsempfänger
gelten jeweils als Projekt. Jedes Projekt verkörpert den aktuell
ermittelten Bedarf an Wertschöpfung. Leistungsempfänger
können sein: Unterstützungs-/förderungsberechtigte ·
Einzelpersonen
(für Sozialhilfe, Arbeitslosenunterstützung, Kindergeld, Krankheitskosten,
Pflegekosten, Altersrente, ...,,) ·
Öffentliche
Projekte für die Daseinsvorsorge wie
z.B. für Bildung, Forschung,
Gesundheit, Natur- und Klimaschutz, Ordnung und Sicherheit ,
Infrastruktur,..... ·
Gemeinnützige
Projekte wie z.B. für die Völkerverständigung, Denkmalschutz, ........ ·
Leistungserbringer
mit ihren Personal- und Sachkosten. Leistungserbringer Die Leistungserbringer
organisieren und realisieren die Wertschöpfung für den finanziellen Bedarf
der Leistungsempfänger. Leistungserbringer
können sein: ·
Staatliche
und kommunale Behörden ·
Sonstige
öffentlich-rechtliche Körperschaften ·
Gemeinnützige
Organisationen Die zur Wertschöpfung
berechtigten Leistungserbringer sind in einem öffentlichen Register,
ähnlich dem Handelsregister, nachzuweisen. Sie unterliegen der Kontrolle des
Rechnungshofes. Wegen ihres Eigenbedarfs
(Personal- und Sachkosten!) haben die Leistungserbringer eine
Doppelfunktion. Sie sind, wie jedes Unternehmen der Marktwirtschaft auch,
zugleich Produzent und Konsument . Dualistisches
Wirtschaftssystem Zwei unterschiedliche Wertschöpfungssysteme
gleichberechtigt nebeneinander in einer Volkswirtschaft Autor: Gerhard Hein, Hamburg Geldfluß ç FÜRSORGEWIRTSCHAFT (Gesetzliche Rahmenvorschriften) Herkömmliche Wertschöpfung auf der Marktallmende MARKTWIRTSCHAFT (Wettbewerbsordnung) SOZIALE SICHERUNG / DASEINSVORSORGE (Ausführungsvorschriften) Soziale
Wertschöpfung auf der Sozialallmende Leistungserbringer (Produzent) Organisation und Durchführung der Wertschöpfung für die sozialen und gemeinnützigen Maßnahmen und Projekte Leistungsempfänger (Konsument) Bedarfsträger von sozialen und gemeinnützigen Maßnahmen und Projekten
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